Vorbemerkung
Die NORMA Group hat am 28. November 2024 im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung verkündet, dass der Vorstand beschlossen hat, einen Prozess zum Verkauf der globalen Geschäftsaktivitäten der strategischen Geschäftseinheit Water Management einzuleiten. Dieser Schritt wurde nach einer Analyse sowie der Abwägung mit alternativen Optionen durch den Vorstand der NORMA Group SE bezüglich der weiteren strategischen Ausrichtung des Konzerns festgelegt. Das Ziel der beschlossenen strategischen Maßnahme ist es, die Geschäftstätigkeit auf das Kerngeschäft für Verbindungsprodukte zu konzentrieren. Durch die Abspaltung des Water-Management-Bereichs sollen Ressourcen und Kapazitäten für weiteres Wachstum im Geschäftsbereich Industry Applications sowie die Stärkung im Bereich Mobility & New Energy freigesetzt werden. Der Bereich Water Management bleibt vorerst als dritte Geschäftseinheit bestehen. Das Ziel ist jedoch, sämtliche internationalen Aktivitäten dieses Geschäfts zu verkaufen. Der Ausgang und das Ergebnis des einzuleitenden Verkaufsprozesses sind per 18. März 2025 noch offen und werden auch durch externe Faktoren beeinflusst.
Da der vorliegende Geschäftsbericht die Geschäftstätigkeit des Jahres 2024 abbildet, beziehen sich nahezu alle in der vorliegenden Berichterstattung dargelegten Ausführungen auf die zum 31. Dezember 2024 gültige, bestehende Konzernstruktur. An einzelnen, relevanten Stellen werden die Ausführungen gegebenenfalls detaillierter bezogen auf eine „mögliche” künftige Struktur gefasst.
Grundlagen für die Erstellung
Grundlage für die Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung ist der Konsolidierungskreis der NORMA Group SE, d. h. alle in- und ausländischen Gesellschaften, sodass sowohl Produktionsstandorte als auch Distributions-, Vertriebs- und Kompetenzzentren sowie Verwaltungsgebäude in die Berichterstattung einbezogen sind. Sofern in einzelnen Kapiteln für bestimmte Sachverhalte und Daten davon abgewichen wird, wird dies in den Kapiteln explizit offengelegt.
BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der nichtfinanzielle Konzernerklärung
[BP-1-5a] Die nichtfinanzielle Konzernerklärung der NORMA Group SE („NORMA Group“, „das Unternehmen“) für das Geschäftsjahr 2024 erfolgt für den gesamten Konsolidierungskreis. [BP-1-5bi] [BP-1-5bii] Basis für die nichtfinanzielle Konzernerklärung der NORMA Group ist der Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses (siehe Kapitel ANHANGANGABE 4 – KONSOLIDIERUNGSKREIS). [BP-1-5c] Die nichtfinanzielle Konzernerklärung umfasst darüber hinaus auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der Wertschöpfungskette identifiziert. Dabei erstrecken sich die von der NORMA Group definierten Konzepte, Maßnahmen und Ziele auf verschiedene Bereiche:
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden Beschäftigte der Lieferanten der NORMA Group betrachtet. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden Kunden, Verbraucher und Endnutzer betrachtet. Beschäftigte im
Eigenbetrieb umfassen sowohl die Mitarbeitenden der NORMA Group als auch Mitarbeitende der Dienstleister, die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände ausführen. Zudem werden betroffene Gemeinden und Kommunen, insbesondere jene in der Nähe der Produktionsstandorte, einbezogen. Durch diese Betrachtung möchte die NORMA Group gewährleisten, dass nachhaltige Prinzipien integriert und umgesetzt werden und alle relevanten Stakeholder analysiert werden. Bei der Offenlegung von Kennzahlen bezieht sich die NORMA Group für das Geschäftsjahr 2024 auf die eigenen Geschäftstätigkeiten. [BP-1-5d] In der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurden keine Angaben zum geistigen Eigentum, zum Know-how oder zu den Ergebnissen von Innovationen gemäß European Sustainability Reporting Standards (ESRS) 1 Abschnitt 7.7 ausgelassen. [BJ14] [BP-1-5e] Die Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Offenlegung bevorstehender Entwicklungen oder im Verhandlungsprozess befindlicher Angelegenheiten nach Artikel 19a (3) und 29a (3) der Richtlinie 2013/34/EU wurde nicht in Anspruch genommen.
BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen
[BP-2-9a] [BP-2-9b]
Einschätzung der Wertschöpfungskette: [BP-2-10a, b, c] Die Beschreibungen zu den offengelegten Daten zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der NORMA Group befinden sich bei der Berichterstattung zu Metriken in den themenspezifischen Kapiteln. Die für die Schätzung der einzelnen Daten der Wertschöpfungskette verwendeten Parameter werden ebenfalls bei der Berichterstattung zu Metriken in den themenspezifischen Kapiteln angegeben und im Detail beschrieben. [BP-2-10d] Darüber hinaus wurden dort auch Informationen über die Schätzungsunsicherheit und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Genauigkeit in der Zukunft aufgenommen.
[BP-2-11a] Die Quellen jeder verwendeten Schätzung sowie die Ergebnisunsicherheiten werden in den themenspezifischen Kapiteln offengelegt. Dadurch wird transparent gemacht, welche Faktoren zu den Unsicherheiten bei den quantitativen Kennzahlen und Geldbeträgen beitragen. Zudem sind die Annahmen und Beurteilungen definiert, die bei der Bewertung der Quellen der Schätzungen und der Ergebnisunsicherheit getroffen wurden. [BP-2-11b] Informationen über die Quellen der Messunsicherheit für jede anwendbare quantitative Kennzahl und jeden monetären Betrag sind ebenfalls im jeweiligen themenspezifischen Kapitel offengelegt. Ebenso sind die Annahmen und Beurteilungen bei der Messung jeder quantitativen Kennzahl und jedes monetären Betrags dort dargestellt.
[BP-2-13a][BP-2-13b][BP-2-13c] Da es sich um das erste Jahr handelt, in dem die NORMA Group eine Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt und neue Kennzahlen einführt, ist die Vergleichbarkeit mit der vorherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung in Übereinstimmung mit den §§ 315b und 315c in Verbindung mit §§ 289b bis 289e HGB erschwert. Die Erfüllung der Anforderungen aus den ESRS entspricht dem Selbstverständnis der NORMA Group, eine präzise und zukunftsorientierte Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Sie bietet eine Chance zur Weiterentwicklung und sichert zukünftige Vergleichbarkeit.
[BP-2-14a] [BP-2-14b] [BP-2-14c]
Angaben, die sich aus anderen Rechtsvorschriften oder allgemein anerkannten Verlautbarungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben [BP-2-15] Die NORMA Group hat Informationen aus zusätzlichen Berichtsstandards in die nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgenommen. Im Einzelnen wurde der folgende Standard verwendet: Global Reporting Initiative.
Einbindung durch Verweis [BP-2-16] Zur Ergänzung der Anforderungen hat die NORMA Group Informationen durch Verweise aufgenommen. Für eine Reihe von Themen wird die folgende Liste von Anforderungen der ESRS und die spezifischen Datenpunkte, die durch eine Offenlegungsanforderung vorgeschrieben sind, bereitgestellt, die durch Verweis aufgenommen wurden.
Verweise auf den Lagebericht sowie Vergütungsbericht |
T028 |
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Pflicht zur Offenlegung |
Referenz |
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ESRS [GOV-3-29a-e] |
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ESRS [SBM-1-40aiii] |
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ESRS [SBM-1-42a] [SBM-1-42b] |
[MDR-T-77b ] Neben der Prüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer, werden die im Geschäftsjahr 2024 berichteten Kennzahlen nicht von einer anderen für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert. Sollte in Einzelfällen eine Validierung erfolgen, so wird dies an entsprechender Stelle berichtet. Darüber hinaus nutzt die NORMA Group im ersten freiwilligen Anwendungsjahr der CSRD sämtliche Phase-in-Optionen, mit Ausnahme der Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit gemäß ESRS S1-14.
Governance
GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
[GOV-1-21a] Der Vorstand der NORMA Group setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, während der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht. [GOV-1-21b] Da die NORMA Group nicht mitbestimmt ist, sind keine Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten. [GOV-1-21c] Die Vorstandsmitglieder verfügen über notwendige Erfahrung und Expertise, um das Unternehmen eigenverantwortlich zu führen. Der Aufsichtsrat bringt fundierte Kenntnisse in den relevanten Sektoren, in Bezug auf Produkte und geografische Regionen des Unternehmens ein, was eine kompetente und sachgerechte Ausübung seiner Kontrollfunktion gewährleistet.
GOV-1-21 Nachhaltigkeitsexpertise im Aufsichtsrat |
T029 |
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Personen |
Expertise im Bereich Nachhaltigkeit |
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Mark Wilhelms |
Durch ESG-Aufbau im Unternehmen sowie durch Audits und Weiterbildung in der Vorstandsfunktion |
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Erika Schulte |
Verantwortung für den Umweltschutz in einem Industrieunternehmen; zudem Mitglied der Wissensregion FrankfurtRhein-Main |
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Dr. Markus Distelhoff |
Durch jährliche Audit-Teilnahmen in der Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung |
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Rita Forst |
Erfahrung als Mitglied des ESG Committees bei anderen Unternehmen |
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Denise Koopmans |
Erfahrung in Bau, Logistik, Manufacturing und Medien als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Audit-Ausschusses |
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Kerstin Müller-Kirchhofs |
Erfahrung mit der Erstellung Non-financial Reportings und Einführung der EU-Taxonomie als CFO, seitdem regelmäßige Weiterbildung |
[GOV-1-21d] Der dreiköpfige Vorstand der NORMA Group setzte sich im Geschäftsjahr 2024 zu einem Drittel aus weiblichen Personen und zu zwei Dritteln aus männlichen Personen zusammen. Der Aufsichtsrat wies zum Ende des Geschäftsjahres 2024 eine Geschlechterverteilung von zwei Drittel weiblichen Personen und einem Drittel männlichen Personen auf. Damit spiegelt sich die Geschlechtervielfalt in unserem Vorstand und Aufsichtsrat in einem paritätischen Verhältnis von 1:1 wider.
[GOV-1-21e] Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand. Nach dem DCGK ist ein Aufsichtsratsmitglied unabhängig, wenn keine wesentlichen und dauerhaften persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem Vorstand oder einem kontrollierenden Aktionär bestehen. [GOV-1-22a] Die Überwachung der nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen liegt im Vorstand bei der CFO, die diese Aufgabe im Rahmen des Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit wahrnimmt.
[GOV-1-22b; GOV-1-22c(i) + (ii)] Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Corporate Responsibility und ESG („Environmental, Social, Governance“ = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) gewinnen diese Themen zunehmend an Gewicht in der Arbeit des Aufsichtsrats, Vorstands und der Belegschaft. Der Strategieausschuss befasst sich regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres insbesondere mit den Auswirkungen des Klimawandels, während die Entwicklung der THG-Emissionen der NORMA Group in Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen gezielt thematisiert werden.
Unter der Leitung des für Corporate Responsibility und ESG zuständigen Vorstandsmitglieds wurde der Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit eingerichtet, der sich mit den nachhaltigkeitsbezogenen Themen innerhalb der NORMA Group beschäftigt. Die Aufsicht über den Lenkungsausschuss obliegt der CFO als Mitglied des Vorstands und Vice President (VP) Investor Relations und Corporate Social Responsibility. Weitere Mitglieder des Lenkungsausschusses sind unter anderem Executive Vice President Group Finance & Tax, Executive Vice President Human Resources, Executive Vice President/General Counsel Legal/M&A, Vice President Integrity sowie Vice President Quality & EHS und Executive Vice President Group Purchasing & Supply Chain Management. Der Lenkungsausschuss tagt alle sechs Wochen und steuert und verantwortet die Nachhaltigkeitsthemen entlang der vom Vorstand festgelegten Ziele und Maßnahmen innerhalb themenspezifischer Arbeitsgruppen. Außerdem werden innerhalb des Lenkungsausschusses Managemententscheidungen getroffen und Ziele festgelegt sowie zukunftsorientierte Strategien definiert. Die Mitglieder der operativen Arbeitsgruppen kommen regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres zusammen, um die Themen innerhalb ihrer Fachbereiche voranzutreiben. Das Corporate Responsibility Team steht den Fachbereichen dabei beratend und unterstützend zur Seite und fördert die nachhaltigkeitsbezogenen Vorgaben des Vorstands und des Lenkungsausschusses. Das Corporate Responsibility Team berichtet regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres an den Lenkungsausschuss über den aktuellen Stand des Projektplans und bietet Entscheidungshilfen. Zudem überwachen die jeweiligen Fachbereiche die Auswirkungen, Risiken und Chancen.
[GOV-1-22c(iii)] Derzeit hat die NORMA Group nur teilweise spezifische Kontrollen und Verfahren zur Steuerung und Überwachung von Nachhaltigkeitsauswirkungen, -risiken und -chancen implementiert. Im bisherigen Risikomanagement werden bislang ausschließlich Risiken betrachtet. Weiterführende Informationen zur Integration in das Risikomanagement werden im Kapitel IRO-1 – PROZESS IRO beschrieben. Das Unternehmen befindet sich noch in der Anfangsphase dieses Prozesses. Der erste Schritt bestand darin, die Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. In den kommenden Geschäftsjahren werden die nachgelagerten Prozesse entwickelt und kontinuierlich implementiert. Zukünftig werden die Auswirkungen, Risiken und Chancen einmal jährlich überprüft und bei Bedarf neu bewertet. Darüber hinaus wird alle drei bis fünf Jahre oder bei Bedarf durch beispielsweise Änderungen des Geschäftsmodells eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen ganzheitlich zu betrachten und bei Bedarf anzupassen. Weitere Informationen zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse befinden sich im Kapitel IRO-1 – PROZESS IRO
[GOV-1-22d] Die zuständigen Vorstandsmitglieder überwachen die Umsetzung der festgelegten Zielvorgaben in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen der operativen Arbeitsgruppen. Die Fachbereiche der NORMA Group berichten regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres an das jeweilige Vorstandsressort. Beispielsweise erfolgt in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit sowie Qualität ein kontinuierliches Reporting an den dafür verantwortlichen COO der NORMA Group. Die Fachbereiche tragen die Verantwortung, den jeweiligen Fortschritt ihrer Arbeit im Laufe des Geschäftsjahres zu dokumentieren. Das Corporate Responsibility Team informiert den Lenkungsausschuss für Nachhaltigkeit darüber hinaus regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres über den Fortschritt bei der Umsetzung der CSRD und der EU-Taxonomie.
[GOV-1-23a] Der Vorstand und Aufsichtsrat der NORMA Group verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse, um Nachhaltigkeitsfragen effektiv zu überwachen. Der Aufsichtsrat evaluiert seine Arbeit jährlich im Rahmen einer Selbstbeurteilung, bei der auch ein externer Berater hinzugezogen werden kann. Die Darlegung der für Nachhaltigkeitsfragen erforderlichen Fachkenntnisse ergibt sich aus der Matrix GOV-1-21 – NACHHALTIGKEITSEXPERTISE IM AUFSICHTSRAT. Der Bewertungsprozess umfasst eine systematische Analyse der vorhandenen Kompetenzen und gewonnenen Erfahrungen innerhalb des Geschäftsjahres. Mögliche Wissenslücken können durch gezielte Schulungen und den Einsatz externer Experten geschlossen werden. Im März 2024 nahm der Aufsichtsrat an einem spezialisierten ESG-Training teil. [G1-GOV-1-5a] Darüber hinaus trägt der Fachbereich Integrity die Verantwortung für das Thema Unternehmensführung und ist dem Ressort des Chief Executive Officer zugeordnet. Der Vice President Integrity berichtet unmittelbar an den Chief Executive Officer der NORMA Group. [G1-GOV-1-5b] Das Fachwissen des Aufsichtsrats in Bezug auf Aspekte der Unternehmensführung wird in der Matrix GOV-1-21 – NACHHALTIGKEITSEXPERTISE IM AUFSICHTSRAT beschrieben. [GOV-1-23b] Auch zur Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen innerhalb der NORMA Group ist das nachhaltigkeitsbezogene Fachwissen des Vorstands und Aufsichtsrats relevant. Innerhalb des Lenkungsausschusses für Nachhaltigkeit sind die CFO und Vorsitzende der relevanten Fachbereiche entsprechend ihren jeweiligen Fachkompetenzen auf verschiedene Arbeitsgruppen verteilt. So ist beispielsweise der Executive Vice President Human Resources für das Thema „Eigene Belegschaft“ sowie für alle Belange rund um die Menschenrechte zuständig. Diese strukturierte Aufteilung soll eine fokussierte und kompetente Bearbeitung der jeweiligen Themenbereiche gewährleisten.
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
[GOV-2-26a+b] Im Rahmen der sechswöchigen Treffen des Lenkungsausschusses für Nachhaltigkeit wird die CFO über den aktuellen Status der Fachbereiche informiert. Gleichzeitig erfolgt ein regelmäßiges Reporting innerhalb des Geschäftsjahres an den Aufsichtsrat durch die verantwortlichen Fachbereiche. Dabei werden wesentliche Auswirkungen, Risiken, Chancen sowie die Umsetzung der Sorgfaltspflicht und die Ergebnisse und Wirksamkeit von Richtlinien, Maßnahmen, Messgrößen und festgelegten Zielen vermittelt. Der Prüfungsausschuss wird mindestens zweimal jährlich vom Vice President für Corporate Social Responsibility über ESG-Themen informiert.
[GOV-2-26a+b] Unter der Leitung der CFO der NORMA Group findet in einem sechswöchigen Rhythmus ein Lenkungsausschuss statt, in dem unter anderem Nachhaltigkeitsthemen diskutiert werden. Der Ausschuss wird hierbei über die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die Umsetzung der Sorgfaltspflicht und die Ergebnisse und Wirksamkeit von Konzepten, Maßnahmen und festgelegten Zielen vom Fachbereich Corporate Responsibility in Kenntnis gesetzt. Darauf aufbauend trifft der Lenkungsausschuss alle notwendigen nachhaltigkeitsbezogenen Entscheidungen. Der Fachbereich Corporate Responsibility berichtet darüber hinaus regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres an den Aufsichtsrat der NORMA Group über Nachhaltigkeitsthemen. Hierzu zählt auch eine Information über die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. Der Prüfungsausschuss wird mindestens zweimal jährlich vom Vice President für Corporate Social Responsibility über ESG-Themen informiert. Zudem berücksichtigen Vorstand und Aufsichtsrat die Auswirkungen, Risiken und Chancen im Hinblick auf die nachhaltige Geschäftsstrategie des Unternehmens sowie im Rahmen von Entscheidungen über wesentliche Transaktionen. Kompromisse im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden im Geschäftsjahr 2024 noch nicht berücksichtigt.
[GOV-2-26c] Im Geschäftsjahr 2024 hat sich der Lenkungsausschuss mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen befasst. Eine detaillierte Übersicht befindet sich im Kapitel IRO-1 – PROZESS IRO.
GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung im Anreizsystem
[GOV-3-29a-e] Eine detaillierte Übersicht zur Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistungen im Anreizsystem finden Sie im VERGÜTUNGSBERICHT.
GOV-4 – Erklärung zur Sorgfaltspflicht
[GOV-4-33] In der folgenden Übersicht wird erläutert, wie und wo sich die Anwendung der wichtigsten Aspekte und Schritte des Due-Diligence-Prozesses in der nichtfinanziellen Konzernerklärung widerspiegelt:
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
T030 |
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Kernelemente der Sorgfaltspflicht |
Verweise innerhalb der nichtfinanziellen Konzernerklärung |
A) Verankerung der Sorgfaltspflicht in der Unternehmensführung der Strategie und dem Geschäftsmodell |
GOV-2 – Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
2 GOV-3 – Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung im Anreizsystem |
B) Einbeziehung der betroffenen Interessengruppen in allen wichtigen Schritten der Sorgfaltspflicht |
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen |
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C) Identifizierung und Bewertung negativer Auswirkungen |
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht (Fortsetzung) |
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D) Ergreifen von Maßnahmen zur Beseitigung dieser negativen Auswirkungen |
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
E) Verfolgung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Kommunikation |
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien E2-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung E3-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
GOV-5 – Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
[GOV-5-36a] Das Risikomanagement der NORMA Group ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung, sowohl auf der Ebene der Konzernleitung als auch in den einzelnen Gesellschaften und Funktionsbereichen. Ebenfalls existiert ein internes Kontrollsystem der NORMA Group über nichtfinanzielle
Prozesse und konzernweite Aktivitäten. Aufgrund der heterogenen Prozesslandschaft sowie der hohen Veränderungsgeschwindigkeit des Anforderungskatalogs an nichtfinanzielle Informationen entspricht der Reifegrad des internen Kontrollsystems im nichtfinanziellen Bereich noch nicht dem des (konzern-)rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems. Es verfolgt das Ziel, die Sicherheit, die Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und internen Richtlinien sicherzustellen. Der Vorstand der NORMA Group trägt die Verantwortung für ein wirksames Risiko- und Chancenmanagementsystem. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus für die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems verantwortlich.
Die Verfahren und Methoden zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts sind teilweise in den Risikomanagementprozess und das interne Kontrollsystem der NORMA Group eingebunden. Die Risiken, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung existieren, werden von Corporate Responsibility als verantwortliche Fachabteilung identifiziert und innerhalb des Risikomanagementsystems beschrieben. Zur Minimierung dieser Risiken hat Corporate Responsibility ebenfalls interne Kontrollen bzw. Maßnahmen entwickelt. Die identifizierten Risiken und Kontrollen/Maßnahmen werden im weiteren Textverlauf ausführlicher beschrieben. Im Rahmen der risikoorientierten betriebswirtschaftlichen Prüfung der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird der Nachhaltigkeitsbericht ebenfalls mit einer begrenzten Sicherheit geprüft. Die nichtfinanziellen Metriken, die für die Vorstandsvergütung relevant sind, werden im Rahmen der Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit geprüft.
[GOV-5-36b] Der Ansatz des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess wird ausführlich im Risiko- und Chancenbericht erläutert (siehe Kapitel RISIKO- UND CHANCENBERICHT). Der Prozess im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert sich an dem bereits bestehenden Ansatz zur Risikobewertung im Rahmen des Risikomanagementsystems. Risiken, die sich im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben, sind innerhalb des Risikomanagementsystems erfasst und folgen der Methodik des gesamten Risikomanagementprozesses.
[GOV-5-36c] Im Rahmen der durchgeführten finanziellen Risikobewertung wurden folgende Hauptrisiken bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung identifiziert:
• Berichterstattung erfüllt nicht im vollen Rahmen die regulatorischen Anforderungen und Standards (z.B. EU-Taxonomie, CSRD)
• Unvollständigkeit und Richtigkeit der Daten
• Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Informationen
Zur Minimierung dieser Risiken wurden interne Kontrollen bzw. Maßnahmen entwickelt:
Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind Checklisten abzuarbeiten, die von der NORMA Group entwickelt wurden, um eine vollständige und konsistente Nachhaltigkeitsberichterstattung sicherzustellen. Um Fehler zu vermeiden, basiert der Prozess zur Erstellung der Texte im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf der Trennung von Verantwortlichkeiten und Funktionen bzw. Zuständigkeiten sowie Plausibilitätsprüfungen im Rahmen der Berichterstattung. Die einzelnen Berichtsabschnitte in Bezug auf den Text werden von den zuständigen Fachbereichen erstellt und anschließend konsolidiert, wobei das Vier-Augen-Prinzip Anwendung findet.
[GOV-5-36d] Die Ergebnisse der Risikobewertung und internen Kontrollen während des gesamten Prozesses der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden durch die jeweiligen relevanten Fachbereiche in die relevanten internen Funktionen und Verfahren integriert. Beispielsweise prüft Corporate Responsibility final, dass die gesamten wesentlichen Datenpunkte der ESRS in der Berichterstattung und der Datenerfassung beachtet wurden.
[GOV-5-36e] Die Verantwortung für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts obliegt der CFO. Im Rahmen des Lenkungsausschusses werden CFO und die relevanten Fachbereiche regelmäßig alle sechs Wochen über Inhalt und Erstellungsfortschritt des Berichts informiert. Treten wesentliche Risiken auf oder ergeben die internen Kontrollen mögliche Risiken, wird der Lenkungsausschuss frühzeitig darüber informiert. Der Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat setzen sich ebenfalls mit dem Nachhaltigkeitsbericht für die NORMA Group auseinander. Der Aufsichtsrat wird über die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts vom Vorstand informiert und sichtet diese. Der abschließende Bericht wird dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat der NORMA Group zur Überprüfung vorgelegt. Sofern der Aufsichtsrat nach seiner Prüfung keine weiteren Anpassungswünsche hat oder Rückfragen bestehen, erfolgt die Genehmigung.
Strategie
SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
[Einleitung SBM-1-39] Die NORMA Group zählt sich zu den internationalen Markt- und Technologieführern für hochentwickelte und standardisierte Verbindungs- und Fluid-Handling-Technologie sowie Wassermanagement-Lösungen. Mit ihren 25 Produktionsstandorten und zahlreichen Vertriebsniederlassungen verfügt die Gruppe über ein globales Netzwerk, über das sie mehr als 10.000 Kunden in über 100 Ländern mit über 40.000 qualitativ hochwertigen Produkten und Lösungen beliefert. [SBM-1-40ai][SBM-1-40aii][SBM-1-AR14] Detaillierte Informationen zum Produktportfolio, zu bedeutenden Märkten und den Kundengruppen befinden sich im Abschnitt SELEKTIVES PRODUKTPORTFOLIO. [SBM-1-40aiii] Darüber hinaus befindet sich eine Aufschlüsselung der Belegschaft nach Regionen im Abschnitt BELEGSCHAFT NACH REGIONEN. [SBM-1-40iii]
[SBM-1-40e][SBM-1-40f] Die NORMA Group verfolgt einzelne themenspezifische Nachhaltigkeitsziele. Diese werden in den nachfolgenden Umwelt-, Sozial- und Governance-Kapiteln näher beschrieben. Derzeit gibt es keine Nachhaltigkeitsziele im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen oder Kundengruppen der NORMA Group.
[SBM-1-40g] Die Vision der NORMA Group “We join forces to provide superior solutions for a sustainable future.” reflektiert die Verankerung von Nachhaltigkeit in der eigenen Strategie. Diese Vision unterstreicht das Bestreben, gemeinsam an innovativen und nachhaltigen Lösungen für eine zukunftsfähige Welt zu arbeiten. Außerdem verfolgt die NORMA Group die Mission “Driven by passionate collaboration and global excellence, we add value as the reliable partner for mission-critical solutions in industry applications, water management, mobility & new energy.” Mehrere Kernelemente der Mission reflektieren, dass Nachhaltigkeit ein integraler Bestandteil der strategischen Ausrichtung ist: So steht „Passionate collaboration“ für den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen zu Kollegen, Geschäftspartnern und lokalen Gemeinschaften. Unter „Global excellence“ versteht die NORMA Group die Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. „Mission-critical solutions“ fokussieren aktuelle globale Megatrends, wie beispielsweise Ressourcenknappheit und Klimawandel in den für die NORMA Group relevanten Märkten. Mit „Add value“ unterstützt das Unternehmen die nachhaltige Transformation und als „Reliable partner“ verpflichtet es sich zu Compliance und guter Unternehmensführung, was Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der strategischen Ausrichtung zeigt.
Die NORMA Group sieht sich jedoch auch mit zukünftigen Herausforderungen konfrontiert, vor allem im Bereich der CO₂-Reduktion ihrer Produkte und der Einführung des Ausweises eines Product Carbon Footprints. Diese Herausforderungen erfordern Maßnahmen zur Verbesserung des CO₂-Ausstoßes über den gesamten Produktlebenszyklus. Als konkrete Maßnahme plant die NORMA Group die Entwicklung einer Roadmap, die spezifische Handlungsmechanismen definiert.
[SBM-1-42a] [SBM-1-42b]
Kern des Geschäftsmodells der NORMA Group ist es, sich schnell und flexibel an die sich ändernden Kundenanforderungen sowie die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Die zielgerichtete Ausbildung wie auch die Entwicklung der Beschäftigten sowie die Einbindung ihrer Potenziale sind dabei die entscheidenden Schlüssel zu Innovationskraft und Unternehmenserfolg. Eine detaillierte Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich in Kapitel GESCHÄFTSMODELL. Dort werden die Inputfaktoren wie Rohstoffe, Technologie und menschliche Ressourcen beschrieben, das Zusammenspiel der Weiterverarbeitung erläutert, und es werden die resultierenden Produkte sowie deren Nutzen für Kunden, Investoren und andere Interessenträger aufgezeigt.
SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
[SBM-1-42c] Zentrale Bausteine der Wertschöpfungskette der NORMA Group sind personelle Ressourcen, d.h. Mitarbeitende der NORMA Group selbst, sowie Beschäftigte vor- oder nachgelagerter Unternehmen. Die NORMA Group berücksichtigt die wichtigsten Wertschöpfungsketten in ihrer Geschäftstätigkeit: In der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden hierzu Beschäftigte der Lieferanten der NORMA Group betrachtet. Besonders relevant sind Lieferantengruppen unter anderem aus dem Bereich Stahl- und Metallkomponenten sowie Granulate und Kunststoffe. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich in Kapitel EINKAUF UND LIEFERANTENMANAGEMENT. In der nachgelagerten Wertschöpfungskette werden Kunden, Verbraucher und Endnutzer betrachtet. Besonders relevant sind Kundengruppen in den SBUs Mobility & New Energy wie auch Industry Applications. Beschäftigte im Eigenbetrieb umfassen sowohl die Mitarbeitenden der NORMA Group als auch Mitarbeitende der Dienstleister, die Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände ausführen. Zudem werden betroffene Gemeinden und Kommunen, insbesondere jene in der Nähe der Produktionsstandorte, einbezogen. Durch diese Betrachtung möchte die NORMA Group gewährleisten, dass nachhaltige Prinzipien entlang dieser Teile der Wertschöpfungskette integriert und umgesetzt werden und alle relevanten Stakeholder analysiert werden.
[Einleitung SBM-2-43-44] Die NORMA Group versteht sich als transparentes und offenes Unternehmen und verfolgt einen stakeholderorientierten Ansatz. Sie sucht gezielt den Austausch mit internen und externen Stakeholdern. Dazu gehören unter anderem Experten und lokale Interessenvertreter. So möchte die NORMA Group den kontinuierlichen Dialog mit relevanten Stakeholdern sicherstellen und einen proaktiven Verbesserungsprozess im Rahmen ihres Nachhaltigkeitsengagements fördern. Dieser findet in der gesamten Gruppe Anwendung.
[SBM-2-45a] Zu den wichtigsten Stakeholdern der NORMA Group zählen die Beschäftigten, Kunden, Lieferanten, Aktionäre und Finanzmarktakteure sowie Experten aus Medien, Wissenschaft und Politik. Des Weiteren führt die NORMA Group regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres den Austausch mit zivilgesellschaftlichen Gruppen wie NGOs. Auch mit Verbänden, Gewerkschaften, Analysten, Gemeinden in Standortnähe sowie Personen aus Wissenschaft und Politik steht die NORMA Group in Kontakt. Das Unternehmen sieht es als Teil seiner verantwortungsvollen Unternehmensführung, die Interessen der Stakeholder und die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf die Anspruchsgruppen transparent zu machen und in geeigneter Form die wesentlichen Entscheidungen einfließen zu lassen. Insbesondere bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens sowie bei der Identifizierung wesentlicher Zukunftsthemen für die NORMA Group ist ein offener Umgang mit den Erwartungen der Stakeholder wichtig. Hierzu wurde in der Wesentlichkeitsanalyse nach den ESRS die Sicht der Stakeholder betrachtet. Hier wurden ausgewählte interne Experten für die jeweiligen ESG-Themen (z. B. QEHS-Fachabteilung für Umwelt und Gesundheit und Arbeitsschutz und Qualität) herangezogen, um Auswirkungen, Risiken und Chancen zu umwelt- und gesellschaftlich relevanten Themen zu identifizieren und bewerten. [S1-SBM-2-12] Als zentrale Interessengruppe spielen die Interessen, Standpunkte und Rechte der eigenen Arbeitskräfte eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung des Geschäftsmodells und der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Die Unternehmenskultur der NORMA Group soll offene Kommunikation fördern und die Mitarbeitenden dazu ermutigen, zur Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs beizutragen. Dies ist ein Kernbestandteil der Unternehmensvision „Join Forces“. Besonders betont werden dabei wesentliche Aspekte der Unternehmenskultur, die Arbeitsbedingungen sowie Grundwerte wie Vielfalt, Integration und die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte, die fest in der Unternehmensphilosophie verankert sind und das Fundament für langfristigen Erfolg und Nachhaltigkeit bilden. Ein kontinuierlicher Dialog mit den Mitarbeitenden ist von Bedeutung für den Erfolg; er prägt sowohl das Geschäftsmodell als auch die strategische Ausrichtung. Durch eine Vielzahl lokaler und globaler Initiativen, wie beispielsweise die Befragung der Mitarbeitenden, findet ein kontinuierlicher Austausch statt.
[S2-SBM-2-9][S2-SBM-2-AR4][S3-SBM-2-7] Des Weiteren ist sich die NORMA Group der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten auf die Arbeitskräfte entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie auf betroffene Gemeinschaften bewusst. Die Arbeitskräfte in den vorgelagerten Prozessen werden als eine zentrale Interessengruppe betrachtet, die maßgeblich von den Unternehmensaktivitäten beeinflusst werden können. Die Lieferanten der NORMA Group, die den Supplier Code of Conduct unterschreiben, d. h. insbesondere die bevorzugten Lieferanten, verpflichten sich zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte.
Zusätzlich führen das Management und die Investor-Relations-Verantwortlichen ganzjährig Gespräche mit institutionellen Investoren, Finanzanalysten und Privataktionären. Der Anspruch des Unternehmens liegt dabei in einer stetigen, transparenten und verlässlichen Kommunikation mit privaten und institutionellen Investoren. Zu den klassischen Kommunikationsformaten gehören einerseits die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtbestandteile, wie etwa Quartalsmitteilungen, Halbjahres- und Jahresberichte, Investorenpräsentationen sowie -mitteilungen. Damit informiert das Unternehmen seine Anteilseigner regelmäßig innerhalb des Geschäftsjahres über die strategische und geschäftliche Konzernentwicklung. Andererseits konzentriert sich das Investor-Relations-Team der NORMA Group darauf, das digitale Informationsangebot auszuweiten, zum Beispiel durch den Online-Geschäftsbericht, und neue, adressatengerechte Kommunikationsformate bereitzustellen.
Die NORMA Group beteiligte die verschiedenen internen und externen Stakeholder bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse. Weitere Informationen dazu im Kapitel IRO-1 – PROZESS IRO [Im verwiesenen Text erfüllt: SBM-2-45b]. [SBM-2-45c].
[SBM-2-45d] Die Management- und Aufsichtsorgane der NORMA Group werden über die Ansichten und Interessen von Stakeholdern, die von unseren nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen betroffen sind, informiert durch ausgewählte interne und externe Formate. Innerhalb des Programms „Sustainability Management @ NORMA Group“ wird alle sechs Wochen im Rahmen des Lenkungsausschusses an die CFO und die Vorgesetzten der relevanten Fachbereiche berichtet. Darüber hinaus wurde bereits in der Vergangenheit jährlich ein Corporate-Responsibility-Bericht veröffentlicht.
IRO Management – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde gemäß den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) durchgeführt. Die Wesentlichkeitsanalyse und die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen entsprechen ebenso den Anforderungen des § 289c HGB bzw. gehen über diese hinaus, sodass neben den folgenden wesentlichen Themen keine weiteren wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Sinne des § 289c HGB identifiziert wurden.
IRO-1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
[Einleitung IRO-1-51-52] Um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) der NORMA Group zu identifizieren, wurde im Rahmen der nichtfinanziellen Konzernerklärung für das Geschäftsjahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgeführt. Im Folgenden wird das Verfahren erläutert, das verwendet wurde, um die Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren und deren Wesentlichkeit zu bewerten. Die konsolidierten Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse befinden sich im Kapitel SBM-3 – IRO-STRATEGIE.
Die Bewertung der Wesentlichkeit erfolgte durch einen Prozess, der darauf abzielte, sowohl potenzielle als auch tatsächliche Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt sowie Risiken und Chancen, die sich wiederum auf die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Cashflows, den Zugang zu Finanzmitteln oder die Kapitalkosten der NORMA Group auswirken können, zu identifizieren, zu bewerten, zu priorisieren und zu überwachen. Innerhalb des Prozesses zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde der gesamte Konsolidierungskreis der NORMA Group berücksichtigt (siehe BP-1 – ALLGEMEINE INFORMATIONEN.). [G1-IRO-1-6] Insbesondere bei der Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung berücksichtigte die NORMA Group ebenfalls den gesamten Konsolidierungskreis. Der Prozess zur Identifizierung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Unternehmensführung lief parallel zu dem Prozess der gesamten Wesentlichkeitsanalyse.
[IRO-1-53a][IRO-1-53bi-iv] [IRO-1-53ci-ii]
Zur Bestimmung der wesentlichen Berichtsinhalte hat die NORMA Group auf Basis der Unterthemen aus den ESRS eine Liste von Nachhaltigkeitsaspekten erstellt und diese um unternehmensspezifische Aspekte sowie Themen aus anderen Regelwerken wie Global Reporting Initiative (GRI) ergänzt. Ausgehend davon wurden insgesamt 46 Unterthemen definiert, die anhand von übergeordneten Nachhaltigkeitsaspekten kategorisiert und anschließend in die drei Handlungsfelder „Umwelt“, „Soziales“ und „Governance“ aufgeteilt wurden. Die Liste dient als Basis zur Identifizierung der positiven und negativen sowie tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeiten und -beziehungen entlang der Wertschöpfungskette der NORMA Group entstehen. Darüber hinaus konnten so wesentliche Risiken und Chancen ermittelt werden. Im Rahmen des Prozesses zur Identifizierung und Bewertung der IROs wurden alle Geschäftsbereiche und Tätigkeiten der NORMA Group berücksichtigt. Die wesentlichen Themen wurden dabei den relevanten Wertschöpfungsstufen zugeordnet. Aufgrund des homogenen Geschäftsmodells und vergleichbaren Risikoprofils erfolgte keine Disaggregation beispielsweise nach Geschäftseinheiten oder geografischen Regionen. [IRO-1-53g] Für die Identifizierung und Bewertung von IROs hat die NORMA Group interne und externe Stakeholder herangezogen. So sollte sichergestellt werden, dass die definierten Wertschöpfungsstufen und relevante Quellen betrachtet wurden. [E2-IRO-1-11a][E3-IRO-1-8a][E5-IRO-1-11a] Die NORMA Group hat im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse ihre Standorte und Geschäftsaktivitäten nicht systematisch hinsichtlich lokaler Themen Umweltverschmutzung, Wasserressourcen sowie Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft analysiert und auch keine Bewertung der Vermögenswerte und Aktivitäten durchgeführt. Diese Analysen wurden stattdessen auf Gruppenebene durchgeführt. Hierbei fand keine Berücksichtigung der Water Framework Directive statt. [E4-IRO-1-17] Des Weiteren hat die Wesentlichkeitsanalyse ergeben, dass keine wesentlichen Auswirkungen, Risiken oder Chancen in Bezug auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme identifiziert wurden.
[SBM-2-45b] [IRO-1-53biii] Um sicherzustellen, dass die Ansichten und Interessen der Stakeholder innerhalb des Prozesses der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt werden, wurden zur Vorbereitung der Wesentlichkeitsanalyse 14 relevante Stakeholder-Gruppen bestehend aus internen und externen Stakeholdern identifiziert. Interne Stakeholder umfassen unter anderem Experten aus den Bereichen Corporate Responsibility, Quality, Environment and Health & Safety (QEHS) und Integrity, die repräsentativ für ihre Abteilungen wesentliche Perspektiven und Input zu den identifizierten Umwelt-, Sozial- und Governance-Bereichen liefern konnten.
Externe Stakeholder umfassen Kunden, Lieferanten, Aktionäre und Finanzmarktakteure, gemeinnützige Organisationen, lokale Gemeinden, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen, Umweltorganisationen, Anwälte und externe Berater.
Im Rahmen der Analyse hat die NORMA Group sowohl interne als auch externe Stakeholdergruppen aktiv in den Bewertungsprozess der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen eingebunden. Insbesondere die internen Stakeholder spielten eine zentrale Rolle bei der Bewertung dieser Faktoren. Diese Bewertung erfolgte durch eine strukturierte Einbindung in einem zweistufigen Prozess:
Qualitative Interviews: In der ersten Phase wurden qualitative Interviews durchgeführt, um die relevanten Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance zu identifizieren. Diese Interviews dienten dazu, ein tiefgehendes Verständnis für die jeweiligen Themen und deren Implikationen zu gewinnen. Die qualitativen Interviews wurden mit den internen Stakeholdergruppen durchgeführt.
Schriftliche Abfrage zur quantitativen Bewertung: In der zweiten Phase erfolgte eine schriftliche Abfrage, bei der die internen sowie externen Stakeholder die zuvor identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen quantitativ bewerteten. Diese Bewertung erfolgte anhand einer Impact-Skala und einer finanziellen Skala, die anhand der ESRS entwickelt wurde. Dies ermöglichte eine einheitliche Einordnung und Gewichtung der identifizierten Faktoren.
Interne Stakeholder wurden, basierend auf ihrer Expertise oder nach dem Zufallsprinzip, entweder zu allen identifizierten Umwelt-Themen oder zu allen identifizierten sozialen und Governance-Themen befragt.
Im Rahmen von fachspezifischen Fragebogen hat die NORMA Group externe Stakeholder ebenfalls in den Bewertungsprozess eingebunden. Dabei wurde die Bewertung der möglichen Auswirkungen der einzelnen Themen vorgenommen. Im Verhältnis zu den internen Stakeholdern nahmen auf freiwilliger Basis nur einige wenige externe Stakeholder teil. Um aussagekräftige und praxisrelevante Ergebnisse zu erzielen, wurden externe Stakeholder nicht zur Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen befragt.
[IRO-1-53bi-iv] [IRO-1-53ci-ii] Zur Bewertung und Priorisierung der identifizierten IROs fand eine Klassifizierung in positive oder negative sowie tatsächliche und potenzielle Auswirkungen sowie in Risiken und Chancen statt. Abhängigkeiten und Zusammenhänge zwischen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden in der Wesentlichkeitsanalyse nicht explizit betrachtet. Zur Beurteilung wurden verschiedene Zeithorizonte betrachtet: ein kurzfristiger Betrachtungszeitraum von unter einem Jahr, ein mittelfristiger Betrachtungszeitraum von bis zu fünf Jahren und ein langfristiger Zeitraum von mehr als fünf Jahren. Der kurz- und mittelfristige Zeitraum wurde bei der Bewertung und Priorisierung der IROs gemeinsam betrachtet. Der verwendete Zeithorizont steht im Einklang mit den Zeithorizonten, die in ESRS 1 Abschnitt 6.4 definiert sind.
Zur Bewertung der Wesentlichkeit jeder identifizierten (potenziellen und tatsächlichen) negativen Auswirkung wurden die Faktoren Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit der Auswirkungen herangezogen, die zusammen den Schweregrad der Auswirkungen bestimmen. Die Bewertung erfolgte für alle drei Faktoren anhand einer Vier-Punkte-Skala, wobei die 4 die stärkste Ausprägung darstellt (1 = „sehr geringe negative Auswirkungen“ bis 4 = „sehr hohe negative Auswirkungen“). Potenzielle Auswirkungen wurden zusätzlich zum Schweregrad anhand ihrer Wahrscheinlichkeit bewertet, ebenfalls anhand der Vier-Punkte-Skala. Im Falle potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte hat die Schwere der Auswirkung Vorrang vor der Wahrscheinlichkeit. Daher wurde die Wesentlichkeit potenzieller sozialer Auswirkungen ausschließlich auf Basis des Schweregrads bewertet. Die Bewertung der Wesentlichkeit jeder identifizierten (potenziellen und tatsächlichen) positiven Auswirkungen lief parallel dazu ab. Hier wurden allerdings nur die Faktoren Ausmaß und Umfang sowie gegebenenfalls Wahrscheinlichkeit betrachtet.
Bei der Beurteilung der finanziellen Wesentlichkeit wurden die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß der finanziellen Auswirkungen der identifizierten Risiken und Chancen bewertet. Analog zu der Bewertung von Auswirkungen wurden Skalen von 1 bis 4 verwendet (1 = „sehr unwahrscheinlich“ bis 4 = „sehr wahrscheinlich“).
Zur Analyse aller Antworten und Identifizierung der wesentlichen Themen wurden die Durchschnittswerte für jede Frage berechnet. Dabei wurde die Bewertung der jeweiligen Fachabteilung doppelt gewichtet, um deren Expertise im jeweiligen Bereich zu würdigen. Auf Basis dieser Durchschnittswerte und unter Anwendung der Methodik der ESRS wurden die wesentlichen Themen identifiziert. Bei einer Bewertung einer Auswirkung oder eines finanziellen Effekts eines Themas, das die Wesentlichkeitsschwelle erreichte, handelt es sich um eine wesentliche Auswirkung, ein wesentliches Risiko oder eine wesentliche Chance. Die Wesentlichkeitsschwelle lag dabei bei einem Wert von 2,50.
[E1-IRO-1-20a] [E1-IRO-1-20bi-bii] [E1-IRO-1-20ci-cii], [E1-IRO-1-AR11a-d],[E1-IRO-1-AR9a-b] [E1-IRO-1-AR12a-d], [E1-IRO-1-AR13a-d], [E1-IRO-1-AR15], [E1-IRO-1-21]
Nach den Anforderungen der Konformitätskriterien innerhalb der EU-Taxonomie wurde eine Klimarisiken- und Vulnerabilitätsanalyse bezogen auf die Wirtschaftsaktivitäten CCM 3.18 und CCM 5.1 durchgeführt. Unter der Annahme, dass die meisten Wirtschaftsaktivitäten von NORMA eine erwartete Lebensdauer von mehr als zehn Jahren haben, wurde die Bewertung physischer Klimarisiken vorgenommen.
Um eine wirtschaftliche Herangehensweise zu ermöglichen, wurde von der Fachabteilung Corporate Responsibility eine Analyse der größten prozentualen taxonomiefähigen Umsatzanteile aus dem Geschäftsjahr 2023 vorgenommen und wurden dadurch drei Water-Management-Gesellschaften und zwei Gesellschaften mit den höchsten Umsatzanteilen an E-Mobility-Produkten ausgewählt.
Zur Ermittlung der Klimarisiken wurden Koordinaten der ausgewählten Standorte verwendet, um mögliche Klimarisiken am Standort zu ermitteln. Anhand eines Climate Excellence Tools wurden die potenziellen Klimarisiken ausgewertet. Die Auswertung erfolgte im Einklang mit dem Vorsorgeprinzip. So wurde das IPCC-Szenario mit hohen Emissionen (SSP5-8.5) verwendet, um die klimabedingten Gefahren zu ermitteln, die eine Bedrohung für die Wirtschaftsaktivitäten bei NORMA darstellen. Die Projektionen der Klimamodelle, die im jüngsten IPPC-Bewertungsbericht (AR6) für das SSP5-8.5-Szenario verwendet wurden, dienten dazu, zu bestimmen, welche Gefahren wesentliche Auswirkungen auf die einzelnen Standorte und Geschäftstätigkeiten von NORMA haben werden.
Die potenziellen Klimarisiken wurden im Anschluss innerhalb von Interviews mit den Standortleitern und weiteren Experten validiert und vorhandene Abstellmaßnahmen wie zum Beispiel Drainagesysteme bei Hochwasserrisiken abgefragt und dokumentiert.
Durch die bereits vorhandenen und geeigneten Abstellmaßnahmen an den ausgewählten Standorten in den USA, China, Indien, Polen und Malaysia wurden keine neuen Maßnahmen festgelegt und wurde kein Adaptionsplan entwickelt, da hierfür keine Notwendigkeit festgestellt wurde.
Über die zuvor beschriebene Klimarisiken- und Vulnerabilitätsanalyse hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024 keine weiteren Analysen im Zusammenhang mit Klimarisiken durchgeführt. Die verwendeten Klimaszenarien werden nicht in den finanziellen Jahresabschlüssen berücksichtigt. Die vorhandenen Prozesse sollen in den nächsten Jahren erweitert werden.
[IRO-1-53e i.V.m. IRO-1-53ciii] Die identifizierten Auswirkungen, Chancen und Risiken sind derzeit nicht in das allgemeine Risikomanagementverfahren und die Bewertung des allgemeinen Risikoprofils der NORMA Group integriert. Das Unternehmen befindet sich noch in der Anfangsphase dieses Implementierungsprozesses. In den folgenden Geschäftsjahren prüft die NORMA Group eine Integration der Auswirkungen, Chancen und Risiken in das bestehende Risikomanagementsystem. Die identifizierten nachhaltigkeitsbezogenen Risiken werden im Vergleich zu anderen Risiken nicht priorisiert behandelt. [IRO-1-53f]
[IRO-1-53d] Die als wesentlich eingestuften Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden vom Top-Management sowie von der CFO über den Lenkungsausschuss geprüft und anschließend validiert. Im Rahmen des Prozesses der Validierung waren der Lenkungsausschuss sowie die Arbeitsgruppen des Nachhaltigkeitsmanagement-Programms involviert. Das Ergebnis und die Auflistung aller IROs kann dem Abschnitt SBM-3 – WESENTLICHE IROs entnommen werden. Die Prüfung und Bestätigung der Ergebnisse durch den Lenkungsausschuss ist Teil des internen Kontrollverfahrens der NORMA Group.
[IRO-1-53b] [IRO-1-53h] Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die Bewertung der wesentlichen IROs werden jährlich revalidiert und der Prozess der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bei Bedarf, wie beispielsweise bei Änderungen im Geschäftsmodell, erneut durchgeführt. Dabei werden in Zukunft
Schnittstellen zu weiteren relevanten Prozessen wie dem Risikomanagement-Prozess oder anderen Due-Diligence-Prozessen der verschiedenen Fachbereiche in den Prozess integriert. Die Aktualität der wesentlichen IROs wird innerhalb des laufenden Berichtsjahres überprüft, wobei interne Experten sowie die jeweiligen Fachbereiche die IROs evaluieren. Bei Bedarf werden die Ergebnisse und betroffenen IROs entsprechend angepasst und vom Lenkungsausschuss und damit auch der CFO freigegeben. Die NORMA Group hat das Verfahren zur Bewertung der Wesentlichkeit im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum 2023 geändert. Im vorherigen Berichtsjahr 2023 wurden die Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und die GRI-Standards als methodische Grundlagen zur einfachen Wesentlichkeitsbewertung herangezogen. Durch die Anforderungen des HGB sowie der ESRS hat die NORMA Group für das aktuelle Geschäftsjahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS durchgeführt.
SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
[SBM-3-48g] Die NORMA Group hat im Geschäftsjahr 2024, dem ersten freiwilligen Anwendungsjahr der CSRD, die doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchgeführt, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen zu ermitteln. Die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse wird in Kapitel IRO-1 – PROZESS IRO zur Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beschrieben. Die NORMA Group ist sich der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen bewusst, die ihre Geschäftstätigkeiten auf Umwelt, Menschen und Wirtschaft haben kann. [SBM-3-48ciii] Derzeit ist ersichtlich, dass die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowohl kurzfristig als auch mittelfristig erhebliche Bedeutung für die nachhaltige Geschäftsentwicklung der NORMA Group haben. Die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
[SBM-3-48a]
Wesentliche IROs |
T031 |
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ESRS E1 – Klimawandel und Energie |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group hat durch die entstehenden Emissionen, Energieverbräuche und Abfälle in den Produktionsprozessen und Geschäftsbereichen negative Auswirkungen auf die Umwelt. |
negativ; tatsächlich |
Durch die im Rahmen der Produktions- und Transportprozesse verursachten Emissionen in der Lieferkette der NORMA Group entstehen negative Umweltauswirkungen. |
negativ; tatsächlich |
NORMA hat durch seine Produktionsstandorte eine negative Auswirkung auf den Klimawandel und die Energieversorgung, da sie sich teilweise in Klimarisikogebieten befinden. |
negativ; tatsächlich |
NORMA hat einen positiven Einfluss auf Klimawandel und Energie durch implementierte Projekte und Prozesse, z.B. gute Berichtsstrukturen, Nutzung erneuerbarer Energien, Ladestationen für E-Autos. |
positiv; tatsächlich |
Die NORMA Group hat durch ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie, die auf innovatives Energie- und Wassermanagement abzielen, positive Auswirkungen auf die Umwelt. |
positiv; tatsächlich |
NORMA hat einen potenziell positiven Einfluss auf den Klimawandel und die Energieversorgung durch die Umsetzung weiterer Projekte, z.B. die Ausweitung von Solaranlagen. |
positiv; potenziell |
NORMA hat einen positiven Einfluss auf den Klimawandel und die Energieversorgung durch die Ausweitung der grünen Aktivitäten im Rahmen des Geschäftsmodells und der Strategie, z.B. durch die Ausweitung des Wassermanagements in EMEA. |
positiv; tatsächlich |
RISIKEN |
Aufgrund möglicher Verletzungen regulatorischer Anforderungen in Bezug auf Energiemanagement oder eine fehlende Zielerreichung zur Reduktion von Emissionen entstehen finanzielle Risiken für die NORMA Group durch Strafzahlungen oder Umsatzeinbußen infolge von Reputationsschäden. |
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Durch mögliche notwendige Anpassungen in Produktionsprozessen können hohe Kosten für die Neubeschaffung von Produktionsmaterial oder Maschinen sowie bauliche Anpassungen entstehen. |
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Durch mögliche Schäden an Produktionsstätten infolge von Umwelteinflüssen können Umsatzeinbußen aufgrund von Produktionsunterbrechungen oder Kosten durch notwendige Reparaturen entstehen. |
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CHANCEN |
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Aus der Entwicklung innovativer Produkte und Anpassung der Produktionsprozesse mit Fokus auf Energieeffizienz ergeben sich für die NORMA Group Chancen, wie bspw. Kundengewinnung und gute Reputation. |
Wesentliche IROs (Fortsetzung) |
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ESRS E2 – Umweltverschmutzung |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
NORMA hat durch ihre Produktionsprozesse eine negative Auswirkung im Bereich Mikroplastik durch den Einsatz innerhalb der Herstellungsprozesse. |
negativ; tatsächlich |
NORMA hat durch die Einhaltung ihrer Richtlinien, Prozesse und Vorschriften einen positiven Einfluss auf die Entstehung von Mikroplastik. |
positiv; tatsächlich |
ESRS E3 – Wasserressourcen |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
NORMA hat durch seine Produktionsprozesse und Produktionsstandorte einen negativen Einfluss auf den Wasserverbrauch, z.B. durch den Wasserverbrauch in Wasserrisikogebieten. |
negativ; tatsächlich |
NORMA hat einen negativen Einfluss auf den Wasserverbrauch durch seine Lieferkette und deren Auswirkungen durch Produktion und Transport. |
negativ; tatsächlich |
Durch die Einhaltung der Richtlinien im Bereich Umwelt hat die NORMA Group einen positiven Einfluss auf die Wassernutzung. |
positiv; tatsächlich |
Durch die Entwicklung innovativer Produkte und wasserschonender Produktionsprozesse hat die NORMA Group positive Auswirkungen auf den ressourcenschonenden Einsatz von Wasser. |
positiv; tatsächlich |
ESRS E5 – Kreislaufwirtschaft (Abfälle) |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
NORMA hat durch die Einhaltung ihrer Richtlinien und Berichtssysteme einen positiven Einfluss auf die Abfallwirtschaft. |
positiv; tatsächlich |
NORMA hat eine positive Auswirkung auf die Abfallmenge, da die Produkte qualitativ hochwertig sind; z.B. führt die niedrige Rate an defekten Teilen zu einer geringen Abfallmenge. |
positiv; tatsächlich |
NORMA hat durch durchgeführte Projekte (Recyclingprozesse für Karton, Kunststoffe und Metall) einen positiven Einfluss auf die Abfallwirtschaft. |
positiv; tatsächlich |
ESRS E5 – Ressourcenzuflüsse, einschließlich Ressourcennutzung |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group hat durch ihre Produktionsprozesse und den damit verbundenen Einsatz von Ressourcen und Energie negative Auswirkungen auf den Ressourcenzufluss und -verbrauch. |
negativ; tatsächlich |
Die NORMA Group hat durch ihre Produkte, deren Nutzung über den gesamten Lebenszyklus und die Entsorgung negative Auswirkungen auf den Zufluss und die Verwendung von Ressourcen. |
negativ; tatsächlich |
Die NORMA Group hat durch die Einhaltung der Vorschriften und bestehenden Richtlinien einen positiven Einfluss auf den Ressourcenzufluss und die Ressourcennutzung. |
positiv; tatsächlich |
NORMA hat einen positiven Einfluss auf den Ressourcenzufluss und -verbrauch durch die Verbesserung der Produkte, z.B. durch die Langlebigkeit der Produkte, die zu einem langen Lebenszyklus und einem geringeren Verbrauch von Ressourcen führt. |
positiv; tatsächlich |
ESRS S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens (Arbeitsbedingungen) |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group verbessert die Arbeitsbedingungen durch die Umsetzung definierter Grundsätze und Standards sowie durch Rahmenbedingungen wie Betriebsvereinbarungen.
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positiv; tatsächlich / potenziell |
Durch die Umsetzung verschiedener Projekte (z.B. Job-Bike, H&S-Projekte, in einigen Werken gibt es Tarifverhandlungen) verbessert die NORMA Group die Arbeitsbedingungen der eigenen Belegschaft und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit. |
positiv; tatsächlich / potenziell |
Wesentliche IROs (Fortsetzung) |
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ESRS S1 – Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group fördert die Vielfalt und Gleichbehandlung innerhalb der eigenen Belegschaft und bietet bedarfsgerechte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung. |
positiv; tatsächlich |
ESRS S1 – Menschenrechte |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group stärkt die Einhaltung von Menschenrechten durch die Implementierung von Richtlinien wie dem Verhaltenskodex (CoC) und einem Whistleblower-System. |
positiv; tatsächlich |
CHANCEN |
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NORMA hat eine finanzielle Chance durch Own Workforce Human Rights, indem es in dieses Thema investiert, ein gutes Image erhält, die Gesetze/Vorschriften einhält und Investoren, Kunden und Mitarbeiter anzieht. |
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ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Arbeitsbedingungen) |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die Verlagerung von Produktionsstätten in ausgewählte kostengünstigere Länder mit geringeren Standards zu Arbeitsbedingungen kann durch fehlende Steuerung die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette verschlechtern. |
negativ; potenziell |
ESRS S2 – Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Durch unzureichende Umsetzung von Richtlinien und Kontrollen in der Lieferkette wird die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette beeinträchtigt. |
negativ; tatsächlich/ potenziell |
ESRS S2 – Menschenrechte |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Durch unzureichende Umsetzung von Richtlinien und Kontrollen in der Lieferkette werden die Menschenrechte von Arbeitnehmern in der Wertschöpfungskette beeinträchtigt. |
negativ; tatsächlich |
ESRS S3 – Betroffene Gemeinschaften |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Durch umweltschädliche Produktions- und Logistikprozesse beeinträchtigt die NORMA Group die Bedingungen für angrenzende Gemeinden. |
negativ; tatsächlich |
Durch die Zahlung von Steuern, die Schaffung von Arbeitsplätzen, zuverlässige Beschäftigung, Spenden und Sponsoring ergeben sich positive Auswirkungen für betroffene Gemeinden. |
positiv; tatsächlich |
Die NORMA Group unterstützt die betroffenen Gemeinden, indem sie lokale Anforderungen erfüllt und sich für Qualität und Sicherheit engagiert. |
positiv; tatsächlich |
ESRS G1 – Unternehmensführung (Unternehmenskultur) |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group verbessert die Unternehmenskultur, indem sie die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter fördert. |
positiv; tatsächlich |
CHANCEN |
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Die Unternehmenskultur bei der NORMA Group verbessert die Mitarbeiterbindung, senkt Fluktuationskosten und steigert die Produktivität. |
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Die Unternehmenskultur ermöglicht es der NORMA Group, Geschäftsbeziehungen zu verbessern und das Unternehmensimage zu stärken, was zu mehr Kundenvertrauen führt. |
Wesentliche IROs (Fortsetzung) |
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ESRS G1 – Korruption und Bestechung |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Durch Prozesse, die auf die Einhaltung strenger ethischer und Compliance-Standards zielen, sowie entsprechende Schulungen hat NORMA eine positive Auswirkung auf Korruption und Bestechung. |
positiv; tatsächlich |
Unternehmensspezifisch: Informationssicherheit |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Durch regionalspezifische unterschiedliche Umsetzung von Regelungen und Datenschutz hat die NORMA Group negative Auswirkungen auf die Sicherheit und den Schutz der Informationen von Mitarbeitenden und Kunden. |
negativ; potenziell/ tatsächlich |
Die NORMA Group kann potenziell negative Auswirkungen auf den Datenschutz in der Wertschöpfungskette durch mangelnden Einfluss haben. |
negativ; potenziell |
Durch Prozesse und Maßnahmen, die auf die Einhaltung von Datenschutz und Informationssicherheits-Vorschriften abzielen, sowie entsprechende Schulungen und Engagement gegen Cyberrisiken verringert NORMA die Anfälligkeit für diese und schafft Vertrauen. |
positiv; tatsächlich |
Durch kontinuierliches Verbesserungs- und Risikomanagement hinsichtlich der Informationssicherheitsprozesse der NORMA Group, z.B. anhand Verbesserungen der Risikovorsorge, der Zertifizierung, der Systemerweiterung und der Kontrolle der Nutzung von Software und Geräten, verbessert NORMA die Informationssicherheit des Unternehmens. |
positiv; tatsächlich |
CHANCEN |
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NORMA hat eine finanzielle Chance durch Informationssicherheit, indem es Zertifizierungen und Systeme verbessert, die das Vertrauen verbessern, Schwachstellen reduzieren und Investitionen anziehen. |
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Unternehmensspezifisch: Produktqualität |
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AUSWIRKUNGEN |
Art der Auswirkung |
Die NORMA Group verbessert die Produktqualität und -sicherheit durch hohe Standards und optimierte Prozesse. |
positiv; tatsächlich |
Durch die Verwendung von recyceltem Material und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit in einigen Bereichen verbessert NORMA die eigene Produktqualität, da es Vorteile für die Umwelt und die Zugänglichkeit bietet. |
positiv; tatsächlich |
CHANCEN |
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Die NORMA Group hat die Chance, durch verbesserte Produktqualität und Marktanpassung Umsatz und Rentabilität zu steigern. |
Klimawandel
[SBM-3-48a] Das Thema Klimawandel betrifft sowohl die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufe der NORMA Group. [SBM-3-48b][SBM-3-48h] Die identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen zu diesem Thema beeinflussen das Geschäftsmodell sowie die Unternehmensstrategie der NORMA Group, indem die technologischen Anforderungen an die Endprodukte fortlaufend angepasst werden, um dem zunehmenden Umweltbewusstsein gerecht zu werden. Besonders die neuen gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel die strengeren Emissionsvorschriften sowie der technologische Wandel hin zu alternativen Antriebstechniken wie Hybrid-, Elektro- und Wasserstoffantrieben stellen wesentliche Rahmenbedingungen dar, die die Produktentwicklung der NORMA Group beeinflussen. [SBM-3-48b] Informationen, mit welchen Maßnahmen die NORMA Group auf den Einfluss reagiert, befinden sich im Kapitel E1 – KLIMAWANDEL. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat durch ihre Produktionsprozesse, Lieferketten und geografische Lage ihrer Produktionsstandorte negative Auswirkungen auf den Klimawandel und die Energieversorgung, da hierbei Emissionen, Abfälle und andere umweltschädliche Effekte entstehen und einige
Standorte in Klimarisikogebieten liegen. Durch verschiedene umweltfreundliche Projekte und Prozesse, wie die Nutzung erneuerbarer Energien oder von Ladestationen für E-Autos, und ein verbessertes Energie- und Wassermanagement hat die NORMA Group jedoch auch positive Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Die identifizierten Auswirkungen stehen mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da die NORMA Group ein produzierendes Unternehmen ist. [SBM-3-48civ] Die Auswirkungen des Klimawandels motivieren die NORMA Group durch innovative Technologien, nachhaltige Produktionsprozesse und die Entwicklung umweltfreundlicher Produkte sowohl Marktpotenziale zu erschließen als auch die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken. Diese Ambitionen werden beispielsweise in den Nachhaltigkeitszielen festgehalten. Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Klimawandel einen Anteil an den Auswirkungen. [E1-SBM-3-18] Bei den wesentlichen klimabezogenen Risiken handelt es sich um klimabezogene physische Risiken und klimabezogene Übergangsrisiken. [SBM-3-48d] Im Geschäftsjahr können die wesentlichen Risiken, wie beispielsweise die notwendige Anpassung von Produktionsprozessen, und Chancen, zum Beispiel Kundengewinnung und gute Reputation, im Bereich Klimawandel die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der NORMA Group beeinflussen. [SBM-3-48e]
Umweltverschmutzung
[SBM-3-48a][SBM-3-48b][SBM-3-48h] Das Thema der Umweltverschmutzung ist ein weiteres wesentliches nachhaltigkeitsbezogenes Thema für die eigenen Geschäftstätigkeiten der NORMA Group. Die identifizierten Auswirkungen beeinflussen das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie der NORMA Group, indem die NORMA Group durch den Verkauf der Produkte, wie E-Mobility-Produkte, einerseits zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt und andererseits Umsätze generiert. Daneben wird auch die Wertschöpfungskette beeinflusst, weshalb die NORMA Group im Einkauf mindestens jährlich eine Conflict-Minerals-Umfrage durchführt und innerhalb der Richtlinie Supplier Code of Conduct unter anderem Konfliktrohstoffe verankert hat. [SBM-3-48b] Im Kapitel E2 – UMWELTVERSCHMUTZUNG ist dargestellt, mit welchen Maßnahmen die NORMA Group auf diesen Einfluss reagiert. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group verursacht durch ihre Produktionsprozesse tatsächliche negative Auswirkungen beispielsweise durch die Verwendung von Mikroplastik als Granulat als Vorprodukt der NORMA-Endprodukte oder durch das Entstehen von Abfall. Gleichzeitig trägt sie durch die kontinuierliche Verbesserung ihrer Produktionsprozesse und Produkte zur Reduzierung der Umweltbeeinträchtigungen bei. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Umweltverschmutzung einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da die NORMA Group ein produzierendes Unternehmen ist. [SBM-3-48d][SBM-3-48e] Die Herausforderungen der Umweltverschmutzung motivieren die NORMA Group, durch Prozesse, Produkte und Technologie zur Reduzierung von Emissionen und Abfällen beizutragen, was sich in der Reduzierung der Umweltverschmutzung in den Nachhaltigkeitszielen zeigt.
Wasserressourcen
[SBM-3-48b][SBM-3-48h] Die im Bereich Wasserressourcen identifizierten Auswirkungen beeinflussen das Geschäftsmodell und die Unternehmensstrategie der NORMA Group, indem der Konzern durch den Verkauf der Produkte einerseits zur Bekämpfung von Wasserknappheit beiträgt und Umsätze generiert. [SBM-3-48a][SBM-3-48b] Die Auswirkungen beziehen sich auf die eigenen Geschäftstätigkeiten der NORMA Group. Eine Beschreibung der Maßnahmen, mit denen das Unternehmen auf die beschriebenen Einflüsse eingeht, findet sich im Kapitel E3 – WASSERRESSOURCEN. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat durch ihre Produktionsprozesse und ihre Lieferkette negative tatsächliche Auswirkungen auf den Wasserverbrauch, insbesondere in Wasserrisikogebieten. Gleichzeitig trägt sie durch die Wiederverwendung von Wasser in der Produktion und wasserverbrauchsminimierenden Produkten positiv zur Wassernutzung bei. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Wasserressourcen einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da die NORMA Group ein produzierendes Unternehmen ist. [SBM-3-48d] [SBM-3-48e]. Die NORMA Group treibt die verantwortungsvolle und effiziente Nutzung von Wasserressourcen an, um eine Reduzierung der Auswirkungen auf diese zu erreichen. Dies gilt für Entwicklung und Produktion der Produkte. Daneben dienen die Produkte im Einsatz zur Optimierung der Effizienz von Wasser beispielsweise als Kühlmedium zur Verbesserung der Durchflusseffizienz. In diesem Zusammenhang gilt zu beachten, dass die NORMA Group im Geschäftsjahr 2024 angekündigt hat, dass der Bereich Water Management in Zukunft verkauft werden soll.
Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft
[SBM-3-48a] Die Themen Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft sind sowohl für die eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungsstufe des Unternehmens relevant. [SBM-3-48b][SBM-3-48h] Die identifizierten Auswirkungen beeinflussen die Wertschöpfungskette sowie die Entscheidungsfindung der NORMA Group, indem das Unternehmen die Reduktion von Abfall in der Produktion fördert. [SBM-3-48b] Details zu den Maßnahmen, die die NORMA Group ergreift, um auf diese Einflüsse zu reagieren, sind im Kapitel E5 – KREISLAUFWIRTSCHAFT zu finden. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat durch ihre hochwertigen Produkte und Recyclingprojekte einen tatsächlichen positiven Einfluss auf die Abfallwirtschaft und den Ressourcenzufluss, während ihre Produktionsprozesse und der Lebenszyklus der Produkte negative Auswirkungen auf den Ressourcenzufluss und -verbrauch haben. Zusätzlich besteht potenziell ein positiver Einfluss durch die Verbesserung der Produktionsprozesse und wiederverwendbaren Verpackungen, die zur Minimierung des Abfalls beitragen können. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da die NORMA Group ein produzierendes Unternehmen ist. [SBM-3-48d][SBM-3-48e] Ein effizientes Abfallmanagement und die Integration von Prinzipien der Kreislaufwirtschaft sollen die Ressourceneffizienz der NORMA Group steigern. Die Reduzierung von Abfällen ist ebenso Teil der Excellence in der Produktion wie beispielsweise das Regranulieren von Abfällen zur Zurückführung in den Produktionsprozess als Element der Kreislaufwirtschaft.
Eigene Arbeitskräfte
[SBM-3-48a][SBM-3-48h] Die eigenen Arbeitskräfte stellen ebenfalls ein wesentliches Nachhaltigkeitsthema für die eigenen Geschäftstätigkeiten der NORMA Group dar. [S1-SBM-3-13][SBM-3-48b][SBM-3-48cii] Die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte der NORMA Group, die im Rahmen der Wesentlichkeitsbeurteilung identifiziert wurden, stehen in Verbindung mit der Strategie und dem Geschäftsmodell des Unternehmens. Darüber hinaus sind diese Auswirkungen von entscheidender Bedeutung für die Anpassung der Strategie, da die NORMA Group auch zukünftig ein attraktiver Arbeitgeber sein will. Derzeitige Arbeitskräfte haben und zukünftige Arbeitskräfte sollen eine erhöhte Identifikation mit und Bindung zur NORMA Group haben und tragen mit daraus resultierendem Engagement zum Unternehmenserfolg bei. Ziele, die aus der Unternehmensstrategie abgeleitet wurden, sind unter anderem Ziele im Bereich des Employer Brandings, um die Attraktivität im externen Kontext insbesondere für potenzielle neue Mitarbeitende zu erhöhen. Daraus ergibt sich ebenfalls die als wesentlich identifizierte Chance, die damit auch mit Strategie und Geschäftsmodell zusammenhängt. [SBM-3-48b] Im Kapitel S1 – EIGENE BELEGSCHAFT wird beschrieben, mit welchen Maßnahmen die NORMA Group auf diese Einflüsse eingeht. [SBM-3-48d]
[S1-SBM-3-14a] Im Rahmen der Berichterstattung berücksichtigt die NORMA Group alle eigenen Arbeitskräfte, die potenziell wesentlich von den Auswirkungen des Unternehmens betroffen sind. Die betroffenen Mitarbeitenden und Fremdarbeitskräfte werden beispielsweise nach Art der Arbeitstätigkeit, wie Produktion und Verwaltung, unterschieden. Dabei werden sowohl alle Mitarbeitenden, inklusive Mitarbeitenden mit befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Studierende, Praktikanten, Auszubildende und Abrufkräfte sowie Leiharbeitnehmende, einschließlich Selbstständigen, einbezogen. [S1-SBM-3-14b]
[SBM-3-48ci][SBM-3-48civ][S1-SBM-3-14c + 15 + 16] Die wesentlichen positiven Auswirkungen, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, resultieren unter anderem aus Maßnahmen, die auf die Einhaltung der von der NORMA Group definierten Grundsätze und Standards zielen, sowie Rahmenbedingungen wie Betriebsvereinbarungen oder aus lokalen und globalen Initiativen. Diese sollen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen, indem Gleichbehandlung und Chancengleichheit gefördert sowie die Einhaltung der Menschenrechte der eigenen Arbeitskräfte gewahrt werden. Alle Mitarbeitenden, einschließlich Selbstständigen, die zur Definition der eigenen Arbeitskräfte gehören, können von diesen Effekten profitieren. Alle positiven Auswirkungen sowie identifizierten Chancen beziehen sich auf die gesamten Arbeitskräfte.
[S1-SBM-3-14d] Die identifizierte finanzielle Chance, die für das Geschäft der NORMA Group relevant ist und sich aus den Auswirkungen sowie Abhängigkeiten der eigenen Arbeitskräfte ergibt, besteht darin, dass die NORMA Group in dieses Thema investiert, ein gutes Image erhält, Maßnahmen zur Einhaltung von Gesetzen/Vorschriften etabliert und Investoren, Kunden und Mitarbeiter anzieht.
[S1-SBM-3-14e] Die NORMA Group verzeichnet keine wesentlichen Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte infolge von Übergangsplänen zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen und zur Erreichung eines umweltfreundlicheren und klimaneutralen Betriebs. Das Unternehmen möchte sicherstellen, dass seine Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigen.
[S1-SBM-3-14f + g] Im Rahmen ihrer Tätigkeiten hat die NORMA Group keine signifikanten Risiken in Bezug auf Zwangsarbeit und Kinderarbeit festgestellt. Die NORMA Group setzt sich dafür ein, Zwangs- und Kinderarbeit zu vermeiden, indem sie konzernweite Standards für Arbeitsbedingungen einführt und Maßnahmen zur Einhaltung von globalen Vorschriften etabliert.
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
[SBM-3-48a][SBM-3-48h][S2-SBM-3-10a][S2-SBM-3-10b][SBM-3-48b] Die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der NORMA Group sind durch deren Aktivitäten wesentlich beeinflusst und gelten daher als eine zentrale Stakeholder-Gruppe. Ihre Interessen, Ansichten und Rechte üben einen erheblichen Einfluss auf das Geschäftsmodell der NORMA Group aus, was sich in der Implementierung gruppenweiter Richtlinien wie des Supplier Code of Conduct und des Code of Conduct widerspiegelt. [SBM-3-48b] Weitere Details der NORMA Group im Umgang mit diesen Einflüssen sind im Kapitel S2 – ARBEITSKRÄFTE IN DER VORGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE enthalten. [SBM-3-48cii] Die identifizierten tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen auf diese Arbeitskräfte stehen mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da die NORMA Group als produzierendes Unternehmen abhängig ist von vorgelagerten Wertschöpfungen zur Umsetzung der eigenen Wertschöpfung. [SBM-3-48d][SBM-3-48e]
[S2-SBM-3-11a] Die identifizierten wesentlichen und potenziellen negativen Auswirkungen der NORMA Group auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffen primär die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Die NORMA Group ist bestrebt, durch Einkaufsregularien potenziell negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Hierzu dient beispielsweise der Verzicht des Sourcings von Ressourcen aus Konfliktregionen. Ebenso wird bei den Zulieferern die Einhaltung der notwendigen Standards im Sourcing berücksichtigt. Dies schließt alle Personen ein, die in dieser Wertschöpfungskette tätig sind, unabhängig von einer direkten vertraglichen Beziehung zum Unternehmen. Eingeschlossen sind sämtliche Arbeitskräfte, die erheblich von den Aktivitäten der NORMA Group betroffen sind oder betroffen sein könnten. Dies umfasst sowohl die Auswirkungen, die das Unternehmen direkt verursacht oder zu denen es beiträgt, als auch solche, die sich aus seinen Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit eigenen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen ergeben. Alle Arbeitskräfte, die nicht zur „eigenen Belegschaft“ zählen, werden einbezogen. [S2-SBM-3-11b] Die NORMA Group hat kein erhebliches Risiko für Kinderarbeit oder Zwangsarbeit unter den Arbeitskräften in der vorgelagerten Wertschöpfungskette festgestellt.
[SBM-3-48ci][SBM-3-48civ][S2-SBM-3-11c] Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen sind weit verbreitet/systemisch. Diese Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Vorfälle oder spezifische Geschäftsbeziehungen. [S2-SBM-3-11d][S2-SBM-3-11e]
[S2-SBM-3-12] Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse hat die NORMA Group Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette identifiziert, die potenziell oder tatsächlich negativ betroffen sein könnten. Dabei wurde ein Verständnis dafür entwickelt, warum bestimmte Arbeitskräfte einem größeren Risiko ausgesetzt sein können. Die Überwachung der Lieferantenrisiken erfolgt durch den Einkauf der NORMA Group. Der Prozess unterstützt die Einkaufsorganisation dabei, die Resilienz in der Lieferkette kontinuierlich im Blick zu behalten und rechtzeitig erforderliche Maßnahmen einzuleiten. [S2-SBM-3-13]
Betroffene Gemeinschaften
[SBM-3-48a][SBM-3-48h][SBM-3-48b][SBM-3-48cii][S3-SBM-3-8a][S3-SBM-3-8b] Die tatsächlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften, die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse identifiziert wurden, stehen nicht in Verbindung mit dem Geschäftsmodell der NORMA Group. Darüber hinaus tragen diese Auswirkungen nicht zur Anpassung des Geschäftsmodells bei. [SBM-3-48b] Weitere Informationen dazu im Kapitel S3 - BETROFFENE GEMEINSCHAFTEN. [S3-SBM-3-9a] Zu den durch die Geschäftsaktivitäten der NORMA Group betroffenen Gemeinschaften gehören Gemeinden, Städte und Personen, die sich im Umkreis eines Standorts der NORMA Group befinden. [S3-SBM-3-10] Außerdem hat die NORMA Group im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse die wichtigsten Arten von Gemeinschaften identifiziert, auf die sie sich durch ihre Tätigkeit negativ auswirkt. Dazu gehören Gemeinschaften, die in der Nähe der NORMA-Group-Standorte, insbesondere der Produktionsstandorte, leben. Dazu gehören beispielsweise Anwohnende. [S3-SBM-3-11] [S3-SBM-3-9b][SBM-3-48ci][SBM-3-48civ] Die im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifizierten Auswirkungen sind weit verbreitet/systemisch. Diese Auswirkungen beschränken sich nicht auf einzelne Vorfälle oder spezifische Geschäftsbeziehungen. [SBM-3-48d][SBM-3-48e]
Unternehmensführung
[SBM-3-48a][SBM-3-48b][SBM-3-48h] Unternehmensführung ist ein wesentliches nachhaltigkeitsbezogenes Thema für die eigene Geschäftstätigkeit der NORMA Group. Die identifizierten Auswirkungen haben einen Einfluss auf das Geschäftsmodell, die Unternehmensstrategie sowie die Entscheidungsfindung der NORMA Group. [SBM-3-48b] Um auf diese Einflüsse zu reagieren, hat die NORMA Group Maßnahmen entwickelt. Diese sind im Kapitel G1 – UNTERNEHMENSFÜHRUNG zu finden. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat durch die Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation sowie durch einen rechtlichen und Compliance-Rahmen tatsächlich positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group hat mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Unternehmensführung einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da das Unternehmen schon in unserer Vision festhält “We join forces to provide superior solutions for a sustainable future” [SBM-3-48d] Durch Etablierung dieser Vision stärkt die Unternehmensführung der NORMA Group die strategische Ausrichtung auf ein nachhaltiges und resilientes Geschäftsmodell, wodurch langfristiger wirtschaftlicher Erfolg mit ökologischer und sozialer Verantwortung vereint wird. Auch das Commitment zu den Nachhaltigkeitszielen belegt dies. Im Geschäftsjahr können die wesentlichen Chancen, wie z. B. Stärkung von Geschäftsbeziehungen und Senkung von Fluktuationskosten, im Bereich Unternehmensführung die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der NORMA Group beeinflussen. [SBM-3-48e]
Informationssicherheit
[SBM-3-48a][SBM-3-48b][SBM-3-48h] Die NORMA Group betrachtet Informationssicherheit als ein wesentliches unternehmensspezifisches Thema, das für die eigenen Geschäftstätigkeiten von Bedeutung ist. Die identifizierten Auswirkungen und Chancen beeinflussen die Wertschöpfungskette der NORMA Group, indem der Einsatz von Informationssicherheit zur effizienteren Informationsbeschaffung beiträgt und Entscheidungen so besser vorbereitet werden können. [SBM-3-48b] Informationen dazu, mit welchen Maßnahmen die NORMA Group auf den Einfluss reagiert, befinden sich im Kapitel INFORMATIONSSICHERHEIT. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat sowohl positive als auch negative Auswirkungen im Bereich Informationssicherheit. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen (z. B. durch Lieferanten) im Bereich Informationssicherheit einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht bislang nicht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung. [SBM-3-48d] Im Geschäftsjahr können die wesentlichen Chancen, wie zum Beispiel Verbesserung von Zertifizierungen und Verbessern von Vertrauen, im Bereich Informationssicherheit die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der NORMA Group beeinflussen. [SBM-3-48e]
Produktqualität
[SBM-3-48a] Produktqualität ist für die eigenen Geschäftstätigkeiten der NORMA Group von hoher Relevanz. [SBM-3-48b][SBM-3-48h] Die identifizierten Auswirkungen und Chancen zu diesem unternehmensspezifischen Thema beeinflussen die Wertschöpfungskette und die Unternehmensstrategie der NORMA Group, indem die NORMA Group eine verlässliche Qualität ihrer Produkte anstrebt. [SBM-3-48b] Maßnahmen, mit denen die NORMA Group auf die Einflüsse reagiert, befinden sich im Kapitel PRODUKTQUALITÄT. [SBM-3-48ci] Die NORMA Group hat positive Auswirkungen auf die Produktqualität durch hohe Sicherheitsstandards und Langlebigkeit ihrer Produkte sowie durch umweltfreundliche Praktiken wie die Nutzung recycelter Materialien und die Sicherstellung der Versorgungssicherheit. [SBM-3-48civ] Die NORMA Group trägt mit den eigenen Tätigkeiten im Bereich Produktqualität einen Anteil an den Auswirkungen. [SBM-3-48cii] Dies steht mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell der NORMA Group in Verbindung, da wir als produzierendes Unternehmen höchsten Wert auf die Produktqualität legen. [SBM-3-48d] Im Geschäftsjahr kann die wesentliche Chance, Verbesserung der Produktqualität und Marktanpassung, im Bereich Produktqualität die Finanzlage, Ertragslage und Zahlungsströme der NORMA Group beeinflussen. [SBM-3-48e]
Resilienz- und Szenarioanalysen
[SBM-3-48f] [E1-SBM-3-19a-c] [E1-SBM-3-AR6] [E1-SBM-3-AR7a-c] [E1-SBM-3-AR8a-b] Die NORMA Group hat im Geschäftsjahr 2024 nicht die Widerstandsfähigkeit ihrer Strategie und ihres Geschäftsmodells im Rahmen einer Resilienzanalyse nach ESRS geprüft.
IRO-2 – In ESRS enthaltene von der nichtfinanziellen Konzernerklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
[IRO-2-56] Ein Index aller Angabepflichten, die die NORMA Group bei der Erstellung dieser Erklärung befolgt hat, ist auf BP-2-16 – VERWEISE AUF DEN LAGEBERICHT zu finden. Die nachfolgende Tabelle beinhaltet eine Auflistung aller Datenpunkte, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben, sowie die Angabe, wo sie in dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung zu finden sind und ob sie durch die NORMA Group als wesentlich identifiziert wurden.
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS 2 GOV-1 Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d |
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II5 |
|||
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind, Absatz 21 Buchstabe e |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
||||
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 |
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 3 |
||||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i |
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang 1 |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken6 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
Nicht anwendbar |
|
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii |
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
Nicht anwendbar |
||
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii |
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II7 |
Nicht anwendbar |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
Nicht anwendbar |
|||
ESRS E1-1 Übergangsplan zur Verwirklichung der Klima-neutralität bis 2050 Absatz 14 |
Verordnung (EU) 2021/1119 Artikel 2 Absatz 1 |
||||
ESRS E1-1 Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind, Absatz 16 Buchstabe g |
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 |
|||
ESRS E1-4 THG-Emissionsreduk-tionsziele Absatz 34 |
Indikator Nr. 4 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 |
||
ESRS E1-5 Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 |
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 |
Indikator Nr. 5 in Anhang 1 Tabelle 1 |
||||
ESRS E1-5 Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absätze 40 bis 43 |
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 |
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Artikel 449a Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 |
||
ESRS E1-6 Intensität der THG- Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 |
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang 1 |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 |
||
ESRS E1-7 Entnahme von Treibhausgasen und CO₂-Zertifikate Absatz 56 |
Verordnung (EU) 2021/1119 Artikel 2 Absatz 1 |
||||
ESRS E1-9 Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
Phase-in |
|||
ESRS E1-9 Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 Buchstabe a ESRS E1-9 Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischem Risiko befinden, Absatz 66 Buchstabe c |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko |
Phase-in |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienz-Klassen Absatz 67 Buchstabe c |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverord-nung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten |
Phase-in |
|||
ESRS E1-9 Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II |
Phase-in |
|||
ESRS E2-4 Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungs-register) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird, Absatz 28 |
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang 1 Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E3-1 Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 |
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E3-1 Spezielles Konzept Absatz 13 |
Indikator Nr. 8 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 |
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E3-4 Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 Buchstabe c |
Indikator Nr. 6,2 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E3-4 Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 |
Indikator Nr. 6,1 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i |
Indikator Nr. 7 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe b |
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz 16 Buchstabe c |
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 Buchstabe b |
Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS E4-2 Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c |
Indikator Nr. 12 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS E4-2 Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d |
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 2 |
Nicht wesentlich |
|||
ESRS E5-5 Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d |
Indikator Nr. 13 in Anhang 1 Tabelle 2 |
||||
ESRS E5-5 Gefährliche und radio-aktive Abfälle Absatz 39 |
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 1 |
||||
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f |
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS 2 SBM3 – S1 Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
||||
ESRS S1-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeits-organisation behandelt werden, Absatz 21 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS S1-1 Verfahren und Maß-nahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 |
Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-1 Konzept oder Manage-mentsystem für die Verhütung von Arbeits-unfällen Absatz 23 |
Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-3 Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c |
Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 |
Hinweisge-bersystem NORMA Group |
|||
ESRS S1-14 Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c |
Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
|||
ESRS S1-14 Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 Buchstabe e |
Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-16 Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
|||
ESRS S1-16 Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungs-organe Absatz 97 Buchstabe b |
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-17 Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a |
Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S1-17 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 Buchstabe a |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
||||
---|---|---|---|---|---|
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS 2 SBM3 – S2 Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 Buchstabe b |
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 |
||||
ESRS S2-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 |
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
||||
ESRS S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 |
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang 1 Tabelle 3 |
||||
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der Leit-prinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 |
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
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ESRS S2-1 Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden, Absatz 19 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
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ESRS S2-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-schenrechten innerhalb der vor- und nach-gelagerten Wertschöp-fungskette Absatz 36 |
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
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ESRS S3-1 Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 |
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
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ESRS S3-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Prinzipien der IAO oder der OECD-Leitlinien Absatz 17 |
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
Datenpunkte in Bezug zu EU-Rechtsvorschriften |
T032 |
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Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt |
SFDR-Referenz1 |
Säule-3-Referenz2 |
Benchmark-Verordnungs-Referenz3 |
EU-Klimagesetz Referenz4 |
Seitenzahl/ Wesent-lichkeit |
ESRS S3-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-schenrechten Absatz 36 |
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
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ESRS S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 |
Indikator Nr. 9 in Anhang 1 Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Nicht wesentlich |
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ESRS S4-1 Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 |
Indikator Nr. 10 in Anhang 1 Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
Nicht wesentlich |
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ESRS S4-4 Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Men-schenrechten Absatz 35 |
Indikator Nr. 14 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Nicht wesentlich |
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ESRS G1-1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b |
Indikator Nr. 15 in Anhang 1 Tabelle 3 |
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ESRS G1-1 Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d |
Indikator Nr. 6 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Nicht anwendbar |
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ESRS G1-4 Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 Buchstabe a |
Indikator Nr. 17 in Anhang 1 Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
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ESRS G1-4 Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b |
Indikator Nr. 16 in Anhang 1 Tabelle 3 |
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1_Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1). 2_Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). 3_Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1). 4_Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1). 5_Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Erläuterung in der Referenzwert-Erklärung, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in den einzelnen Referenzwerten, die zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden, berücksichtigt werden (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 1) 6_Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission vom 30. November 2022 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf die Offenlegung der Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (ABl. L 324 vom 19.12.2022, S. 1). 7_Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission vom 17. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Mindeststandards für EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und für Paris-abgestimmte EU-Referenzwerte (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 17). |
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